... wer sucht, der findet?
Um im Notfall tätig zu werden, sollte Ihre Vertrauensperson das Original der Vorsorgevollmacht in Händen halten. Entscheidend ist deshalb, dass sie im Notfall schnell aufgefunden werden kann.
Möglichkeiten der Aufbewahrung
Zu empfehlen ist die ...
... Eintragung bei der Bundesnotarkammer
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Detaillierte Informationen dazu im Internet finden Sie unter www.vorsorgeregister.de.
... private Aufbewahrung
Das Original der Vorsorgevollmacht kann bei Ihnen zu Hause bei Ihren anderen wichtigen Papieren an einer zugänglichen Stelle aufbewahrt werden. Informieren Sie Angehörige oder eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort.
Tipp!
Tragen Sie eine kleine Karte (sogenannte "Info-Karte") in Ihrer Brieftasche, auf der vermerkt ist, dass die Vollmacht existiert und wo sie verwahrt wird.

Nicht möglich oder nicht zu empfehlen ist die ...
... amtliche Hinterlegung
Bei Gerichten können derartige Unterlagen meist nicht aufbewahrt werden. In den Bundesländern gibt es verschiedene und oft gar keine Regelungen zu diesem Thema.
... Aufbewahrung beim Bevollmächtigten
Der Bevollmächtigte sollte über den Inhalt informiert und mit der Durchführung der ihm zugedachten Aufgaben einverstanden sein. Die Vollmacht im Original sollten Sie ihm dagegen nicht aushändigen, auch wenn er im Bedarfsfall schnell handeln könnte. Bedenken Sie, dass sich in zwei oder drei Jahren Ihre Vertrauensperson vielleicht als weniger vertrauenswürdig herausstellt, als Sie dachten. Vielleicht will der Bevollmächtigte das Dokument nicht ohne weiteres zurückgeben.
Tipp!
Sie können die Vollmacht natürlich trotzdem widerrufen, auch wenn Sie das Original dem Bevollmächtigten gegeben haben, aber dann sind unterschiedliche Versionen im Umlauf. Besser ist es, dem Bevollmächtigen eine Kopie zu geben und ihm den Aufbewahrungsort des Originals mitzuteilen.