Schnell ist man auf die Hilfe anderer angewiesen. Sorgen Sie für den Ernstfall vor: Bestimmen Sie, wer für Sie Erledigungen machen kann. Legen Sie fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie wollen und welche nicht.
Vorsorgeverfügungen sind hilfreich. Sie treffen Anordnungen für den Fall, dass Sie sich nicht mehr äußern können. Damit Ihre Wünsche berücksichtigt werden und Ihre Angelegenheiten Personen regeln, die Ihr Vertrauen besitzen.
Welche Möglichkeiten gibt es
Sie sagen dem Arzt und den Pflegekräften, welche medizinische Behandlung Sie wollen.
Sie bestimmen, wer welche Dinge für Sie erledigen und entscheiden kann (medizinische, finanzielle oder weitere Entscheidungen im Alltag). Sie also vertreten kann, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen zu treffen. Auch Ihre Familie braucht eine solche Vollmacht, um Sie vertreten zu dürfen. Liegt keine Vollmacht vor, bestellt das Gericht einen Betreuer.
Sie legen fest, wen ein Gericht als Betreuer einsetzt. Dies gilt für den Fall, dass eine Betreuung erforderlich wird. Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht ist, dass im Falle der Vorsorgevollmacht kein Betreuer mehr bestellt werden muss.
Jede der Verfügungen ist für sich allein gültig. Sie können Sie aber auch alle drei zusammen treffen.