Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen
Patientenverfügung

Form der Patientenverfügung

29.01.2019

... folgenschwere Entscheidung per Musterformular?

Haben Sie Bedenken, dass Sie an Formalien scheitern könnten und Ihre Patientenverfügung deshalb unwirksam ist? Keine Sorge: Das Gesetz schreibt für die Patientenverfügung lediglich die einfache Schriftform vor. Das bedeutet: Sie müssen die Patientenverfügung schriftlich abfassen und sie mit Datum und eigenhändiger Unterschrift versehen. Empfehlenswert ist es auch, mehrere Kopien anzufertigen und je eine Ausfertigung beim Hausarzt, bei Verwandten und Bevollmächtigten zu hinterlegen. Und es ist ratsam, den Inhalt der Patientenverfügung regelmäßig zu überdenken, gegebenenfalls zu verändern und neu zu datieren.

Notwendig ...

... schriftlich

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Schriftform. Dabei können Sie - im Unterschied zu einem Testament - die Patientenverfügung (auch: Patiententestament) mit der Schreibmaschine oder dem Computer maschinell verfassen, müssen aber natürlich eigenhändig unterschreiben.

Tipp!

Eine handschriftliche und individuell verfasste Erklärung überzeugt erfahrungsgemäß Ärzte und Betreuungsgericht nachhaltiger davon, dass ernsthafte und wohlüberlegte Erwägungen Sie zu Ihren Anordnungen veranlasst haben.

... notarielle Beratung

Eine notarielle Beurkundung ist nicht unbedingt notwendig, kann aber unter Umständen sinnvoll sein. Der Notar wird Sie beraten und Ihnen beim Formulieren helfen. Bedenken Sie aber: Der Notar ist kein medizinischer Fachmann.

Tipp!

Besuchen Sie den Notar nicht unvorbereitet, sondern notieren Sie Ihre Wünsche und tragen Ihre Vorstellungen detailliert vor.

Rücksprache mit Ihrem Arzt

Besprechen Sie mit Ihrem Arzt die Pläne, Wünsche und Regelungen, die Sie in Ihre Patientenverfügung aufnehmen möchten. Er erläutert Ihnen die Auswirkungen und Konsequenzen.

Hinzuziehung von Zeugen

Sinnvoll kann es unter Umständen sein, die Patientenverfügung bezeugen zu lassen. Die Zeugen vermerken dazu, dass Sie Ihre Entscheidung im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte getroffen haben. Bei einer notariellen Beurkundung ist dies nicht notwendig.

Tipp!

"Zeugenaussage", Adressen der Zeugen, Datum und Unterschriften sind Teil der Patientenverfügung und sollten auf den gleichen Papierbogen gesetzt werden.

Muster als Formulierungshilfe

Im Grunde spricht nichts dagegen, Ihre Patientenverfügung mit Hilfe eines vorformulierten Musters zu treffen. Allerdings könnten im Ernstfall Zweifel (auch bei Richtern) darüber aufkommen, ob Sie beim schlichten Ankreuzen von vorgegebenen Positionen eine Entscheidung über Leben und Tod ausreichend abgewogen haben könnten. Gerade dies ist jedoch entscheidend: Ihr in der Patientenverfügung geäußerte Wille soll schließlich ernst genommen werden.

Nach der gesetzlichen Regelung in § 1901 a BGB muss sich die Patientenverfügung auf bestimmte ärztliche Maßnahmen beziehen, die bei Vorliegen einer bestimmten Situation durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Allgemeine Formulierungen sollten Sie daher nicht treffen.

Entscheidend ist, dass Sie Ärzten und Gericht vermitteln, dass Sie Ihre Patientenverfügung nicht aus einer Laune heraus getroffen haben, sondern sie eine von Ihnen ernsthaft gewollte Entscheidung ist. Die Verfügung muss sich auf Ihre persönliche Situation und ihre persönlichen Wertvorstellungen beziehen.

Tipp!

Verfassen Sie Ihre Patientenverfügung hand- oder maschinenschriftlich und orientieren Sie sich gegebenenfalls an einem Formular. Beschreiben Sie auch Ihre Motivation für Ihre Anweisungen.

Patientenverfügung älteren Datums

Eine bereits vor längerer Zeit niedergeschriebene Patientenverfügung wird zwar nicht unwirksam. Auch die gesetzliche Neuregelung seit 1. September 2009 führt nicht zur Unwirksamkeit älterer Patientenverfügungen. Um aber Ihre Entscheidung zu bekräftigen und im Ernstfall Zweifeln von Ärzten oder Gericht vorzubeugen, sollten Sie etwa einmal jährlich das Dokument erneut mit dem aktuellen Datum und Ihrer Unterschrift versehen. Überprüfen Sie auch, ob die bestehende Patientenverfügung konkret genug ist und sich wirklich auf bestimmte ärztliche Maßnahmen oder Untersuchungen bezieht.

Tipp

Sollten Sie aber in der Zwischenzeit Ihre Vorstellungen und Wünsche für den Ernstfall geändert haben, gehen Sie auf "Nummer Sicher": Vernichten Sie die unzutreffende Patientenverfügung und formulieren Sie neu.

Permalink

Ähnliche Beiträge:

Vorsorgeverfügung

Überblick Vorsorgeverfügungen

Welche Maßnahmen zur Vorsorge sind möglich?

13.05.2019

Vorsorgeverfügungen sind hilfreich. Sie treffen Anordnungen für den Fall, dass Sie sich nicht mehr äußern können.

Senior mit Enkel im Park

Überblick Vorsorgeverfügungen

Warum Vorsorge treffen?

13.05.2019

Hier finden Sie 5 wichtige Gründe, warum Sie Vorsorge treffen sollten.

Würfel mit Paragrafen

Patientenverfügung

Das Wichtigste der Patientenverfügung

13.05.2019

Hier finden Sie das Wichtigste rund um das Thema Patientenverfügung.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei