Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Vorsorgevollmacht".
Gilt die Vorsorgevollmacht erst nach dem Tod oder schon vorher?
Dies hängt von Ihren Wünschen ab. Sie bestimmen, in welcher Situation die Vollmacht in Kraft treten soll (z.B. "wenn ich durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage bin, mich um meine privaten und geschäftlichen Angelegenheiten zu kümmern") und wie lange sie in Kraft bleibt.
Eine Vollmacht über den Tod hinaus kann ebenfalls erteilt werden. Dies ist besonders für bestimmte finanzielle Angelegenheiten zu empfehlen. Die Erben können oft erst dann tätig werden, wenn ihnen ein Erbschein vorliegt. Bei mehreren Erben muss eine Erbauseinandersetzung durchgeführt werden. All dies kostet Zeit. Wenn ein Vermögen zu verwalten oder gar eine Firma zu führen ist, muss eine Übergangsregelung her. Auch für Privatpersonen kann eine Vollmacht über den Tod hinaus sinnvoll sein: z.B. damit jemand da ist, der die fälligen Rechnungen bezahlen und sich um die Bestattung kümmern kann.