Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Betreuungsverfügung".
Bekommt der Betreuer Geld für seine Tätigkeit?
Meist ist die Tätigkeit ehrenamtlich. Wenn es nach dem Umfang der Arbeit und Ihres Vermögens angemessen erscheint, können Sie in der Betreuungsverfügung eine Vergütung bestimmen. Das Gericht muss diese aber im Betreuungsverfahren gutheißen. Für hauptberufliche Betreuer und Betreuungsvereine gibt es einen gesetzlichen Vergütungsanspruch. Den übernimmt bei Mittellosigkeit des Betreuten der Staat. Die Höhe der Vergütung muss wiederum vom Vormundschaftsgericht bewilligt werden und richtet sich nach dem Aufwand der Betreuung und dem Vermögen des Betreuten. Zusätzlich kann jeder Betreuer eine Aufwandsentschädigung verlangen (z.B. Fahrtkosten). Wenn das Vermögen des Betreuten ausreicht, kann die Aufwandsentschädigung direkt dem Vermögen des Betreuten entnommen werden. Über alles, was den Maximalbetrag von 399,- Euro pro Jahr (§ 1835 a BGB, § 22 JVEG) überschreitet, ist jedoch genauestens abzurechnen und bei Gericht Rechenschaft abzulegen.