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Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Betreuungsverfügung".

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Ein Schriftstück, mit dem Sie jemanden für den Fall, dass Sie aufgrund Krankheit, Unfall oder Alter Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, zu Ihrem gesetzlichen Betreuer bestimmen und festlegen, was er tun soll.

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Was sind die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen einem Betreuer und einem Bevollmächtigten?

Beide können für bestimmte Lebensbereiche (z.B. Gesundheit, Vermögensangelegenheiten) zuständig sein.
Hauptunterschied ist, dass der Bevollmächtigte kaum einer gerichtlichen oder behördlichen Kontrolle unterliegt, während der Betreuer vom Vormundschaftsgericht bestellt wird und diesem auch Rechenschaft über seine Tätigkeit schuldet.

Reicht zur Ernennung des Betreuers das Niederschreiben der Betreuungsverfügung aus?

Nein. Der Betreuer wird durch das Vormundschaftsgericht ernannt. Indem Sie in der Betreuungsverfügung eine geeignete Person vorschlagen, verhindern Sie, dass ein Fremder zu Ihrem Betreuer bestellt wird.

Was macht eigentlich ein Betreuer?

Er kann für alle Bereiche des Lebens bestellt werden. Es gibt die Betreuung für gesundheitliche oder auch für finanzielle Angelegenheiten. Zu den gesundheitlichen Angelegenheiten zählen die Unterbringung in einem Pflegeheim oder die Einwilligung in medizinische Maßnahmen oder deren Abbruch. Finanzielle Angelegenheiten können z.B. die Bezahlung aller laufenden Rechnungen oder die Kündigung laufender Verträge sein.

Wer kann kein Betreuer werden?

Nicht zum Betreuer bestellt werden dürfen Personen, die Mitarbeiter einer Alten- oder einer Pflegeeinrichtung sind, in der Sie wohnen. Das Gesetz vermutet hier Interessenkonflikte. Verwandte hingegen dürfen zum Betreuer bestellt werden. Hier müssen Sie selbst entscheiden, ob es (z.B. wegen erbrechtlicher oder anderer finanzieller Fragen) zu Konflikten kommen kann.

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Was ist die Aufgabe des Betreuungsvereins?

In den meisten Städten gibt es örtliche Betreuungsvereine. Die Mitglieder des Betreuungsvereins werden als Betreuer tätig. Sie können in der Betreuungsverfügung den Wunsch äußern, dass der Verein einen Betreuer stellen soll.

Übernimmt mein Betreuer auch meine Krankenpflege?

Nein. Die gesetzliche Betreuung hat mit der praktischen Arbeit des Pflegens nichts zu tun. Schließlich sind hierfür meist auch ausgebildete Fachkräfte erforderlich.

Gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Form für dieses Dokument?

Nein. Die Schriftform ist jedoch unbedingt zu empfehlen. Datum und Unterschrift gehören dazu.

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Wo bewahre ich die Betreuungsverfügung auf?

In einigen Bundesländern nehmen Gerichte die Verfügung in Verwahrung. Sie kann jedoch auch privat oder bei Anwälten und Notaren aufbewahrt werden. Die Hauptsache ist, dass die Betreuungsverfügung im Ernstfall schnell aufgefunden werden kann. Wie bei anderen Vorsorgeverfügungen ist es empfehlenswert, in der Brieftasche eine Karte bei sich zu tragen, auf der vermerkt ist, dass es eine Betreuungsverfügung gibt und welche Person Zugang dazu hat.

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Ich leide krankheitsbedingt an einer phasenweise auftretenden Geistesstörung. Muss ich voll geschäftsfähig sein, um eine Betreuungsverfügung aufzusetzen?

Solange die Verfügung sinnvoll erscheint, wird ihr Inhalt auch beachtet werden. Geschäftsfähigkeit des Verfasser wird allerdings gefordert, wenn der Betreuer auch Vermögensangelegenheiten regeln soll. In solchen Fällen sollte ein Notar zur Beurkundung der Betreuungsverfügung herangezogen werden. Dieser vermerkt, dass der Unterschreibende voll geschäftsfähig ist.

Bekommt der Betreuer Geld für seine Tätigkeit?

Meist ist die Tätigkeit ehrenamtlich. Wenn es nach dem Umfang der Arbeit und Ihres Vermögens angemessen erscheint, können Sie in der Betreuungsverfügung eine Vergütung bestimmen. Das Gericht muss diese aber im Betreuungsverfahren gutheißen. Für hauptberufliche Betreuer und Betreuungsvereine gibt es einen gesetzlichen Vergütungsanspruch. Den übernimmt bei Mittellosigkeit des Betreuten der Staat. Die Höhe der Vergütung muss wiederum vom Vormundschaftsgericht bewilligt werden und richtet sich nach dem Aufwand der Betreuung und dem Vermögen des Betreuten. Zusätzlich kann jeder Betreuer eine Aufwandsentschädigung verlangen (z.B. Fahrtkosten). Wenn das Vermögen des Betreuten ausreicht, kann die Aufwandsentschädigung direkt dem Vermögen des Betreuten entnommen werden. Über alles, was den Maximalbetrag von 399,- Euro pro Jahr (§ 1835 a BGB, § 22 JVEG) überschreitet, ist jedoch genauestens abzurechnen und bei Gericht Rechenschaft abzulegen.

Kann ich meine Betreuungsverfügung ändern oder widerrufen?

Ja. Sie können zu jeder Zeit Ihre darin niedergelegten Wünsche ändern. Selbst dann, wenn der Betreuungsfall eingetreten ist. Es kann also - mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts - eine andere Person zum Betreuer bestimmt werden. Auch inhaltliche Wünsche zur Art und Weise der Betreuung können geändert werden. Wenn Sie eine neue Betreuungsverfügung verfassen möchten, vermerken Sie darauf, dass diese alle bisherigen Betreuungsverfügungen ersetzt. Vernichten Sie nach Möglichkeit alle älteren Exemplare.

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Was kann ich tun, um mich vor dem Mißbrauch meiner Betreuungsverfügung zu schützen?

Die Betreuungsverfügung unterliegt der Kontrolle durch das Vormundschaftsgericht. Der von Ihnen ausgewählte Betreuer muss vom Gericht erst bestellt werden. Trotzdem sollten Sie sich sorgfältig überlegen, wen Sie zum Betreuer bestimmen und seine Aufgaben und Rechte so genau wie möglich definieren. Zurücknehmen können Sie die Betreuungsverfügung - im Gegensatz z.B. zur Vorsorgevollmacht - übrigens auch dann, wenn Sie nicht mehr "voll geschäftsfähig" sind.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei