Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Verkehrszentralregister".
Die Verletzung welcher Verkehrsvorschriften wird im Fahreignungsregister eingetragen?
Vermerkt werden Ordnungswidrigkeiten ab EUR 60,- Bußgeld oder solche, die mit einem Fahrverbot geahndet werden, sowie Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder Straftaten, die zu einem Fahrverbot oder zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Eingetragen werden aber nur Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen.