Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Erlaubnis. Dies ist die Fahrerlaubnis.
Der Nachweis für die erteilte Fahrerlaubnis wird amtlich bescheinigt. Dies ist der Führerschein. Identisch sind die beiden Begriffe daher nicht.
Die Fahrerlaubnis ist ein Dauerverwaltungsakt und wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt.
0800 3746-555 gebührenfrei