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Kfz-Werkstatt

Abtretungserklärung: Abtretung an die Werkstatt

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Abtretungserklärung".

Welche Risiken bestehen bei Unterzeichnung einer Abtretungserklärung?

Die Abtretungserklärung, die man als Geschädigter unterschreibt, ist zwingend gegenüber der Werkstatt nur auf die Geltendmachung der Reparaturkosten zu beschränken. Nur diese soll die Werkstatt bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können. Auf keinen Fall darf man eine pauschale Abtretungserklärung unterzeichnen.

Wenn ich eine Abtretungserklärung unterzeichnet habe, habe ich dann mit der Werkstatt und der gegnerischen Versicherung wegen der Reparatur nichts mehr zu tun?

Das kommt darauf an: Wenn die gegnerische Versicherung gar nicht zahlt oder nur einen Teil reguliert, dann wird die Werkstatt wieder auf Sie zukommen und von Ihnen den (Rest-)Betrag verlangen. Denn Sie sind der Auftraggeber der Werkstatt!

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei