Finanzielle Unterstützung in schweren Zeiten
Als Hinterbliebener steht zunächst die Trauer im Vordergrund. Allerdings sollten Sie sich auch Gedanken über Ihr weiteres finanzielles Auskommen machen, schließlich steht Ihnen beispielsweise eine Hinterbliebenenrente zu. Wir haben Ihnen hier eine Liste der wichtigsten Anträge zusammengestellt.
Checkliste:
Hinterbliebenenrente
Als Hinterbliebener nach einem Todesfall steht Ihnen von der deutschen Rentenversicherung eine Witwer/Witwenrente zu. Diese betrifft nicht nur Sie sondern auch die Kinder des Erblassers, sie erhalten Halb- oder Vollwaisenrente. Die Rente soll den Unterhalt des Verstorbenen ersetzen. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind den Ehepartnern gleichgestellt. Wir haben für Sie einen Antrag auf Hinterbliebenenrente für die Rentenversicherung vorformuliert.
Antrag auf Auszahlung des Sterbevierteljahres
Auch dabei handelt es sich um eine Leistung der deutschen Rentenversicherung. Im Zeitraum des ersten Vierteljahres nach Ableben des Erblassers wird die volle Rente, die der Versicherte erhalten hätte, an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Diese Übergangszeit soll den Hinterbliebenen die Umstellung auf die veränderten Verhältnisse nach dem Tod des Angehörigen erleichtern. Auch hierfür haben wir Ihnen bereits einen Antrag auf Auszahlung des Sterbevierteljahres vorformuliert.
Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die der Verstorbene zu Lebzeiten abgeschlossen hat, um bereits für die Beerdigungskosten vorzusorgen. Die direkt mit dem Tod verbundenen Kosten sind von dieser Versicherung abgedeckt. Es handelt sich um eine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall. Als Hinterbliebener müssen Sie diese Versicherung anschreiben und das Ableben des Versicherten mitteilen, um Leistungen zu erhalten. Das Anschreiben haben wir Ihnen als Antrag auf Auszahlung der Sterbegeldversicherung vorformuliert.
Lebensversicherung
Unter dem Begriff Lebensversicherung (auf den Todesfall) werden alle Versicherungen verstanden, die das Risiko Tod abdecken und der wirtschaftlichen Absicherung der Hinterbliebenen dienen. Im Versicherungsvertrag wurde als Versicherungsleistung eine Geldleistung vereinbart, die dem Bezugsberechtigten bei Tod des Versicherten ausbezahlt wird. Hat Ihr verstorbener Angehöriger eine solche Versicherung abgeschlossen, haben wir Ihnen ein Antrag zur Auszahlung der Lebensversicherung vorformuliert.
Gut zu wissen
Wann kann der Erbe Schmerzensgeld fordern?
Verstirbt eine Person geht ihr gesamtes Vermögen auf die Erben über. Dies ist in § 1922 BGB geregelt und gilt auch für alle Forderungen, die dem Erblasser zustanden oder zugestanden hätten. Auch bei einer Schmerzensgeldforderung nach § 253 BGB gilt folglich dasselbe.
Für die Hinterbliebenen stellt sich daher bei einem Unfalltod oder Behandlungsfehler die Frage, ob sie die Schmerzensgeldansprüche des Verstorbenen geltend machen möchten. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Verstorbene seine Ansprüche auf Schmerzensgeld bereits selbst geltend gemacht hat oder dazu möglicherweise gar nicht in der Lage war.
Nicht vererblich hingegen sind Entschädigungsansprüche wegen der Verletzung eines Persönlichkeitsrechts. (BGH Urteil vom 29.04.2014 VI ZR 246/12)