Wann der Testamentsvollstrecker haftet
Ob absichtlich oder nur fahrlässig: Ihr Testamentsvollstrecker haftet mit seinem eigenen Vermögen gegenüber Ihren Erben, wenn er seine Pflichten schuldhaft verletzt. Eine schützende Hand in Form einer Haftungsfreistellung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wann der Testamentsvollstrecker nicht haftet
Schadenersatzansprüche kann der Testamentsvollstrecker mit Erfolg abwehren, wenn
- Ihre Erben sich mit seinem Vorgehen ausdrücklich einverstanden erklärt haben
- eine Haftungsfreistellung vereinbart war.
Verletzt der Testamentsvollstrecker jedoch vorsätzlich seine Pflichten, entfällt eine womöglich vereinbarte Haftungsfreistellung.
Mehrere Testamentsvollstrecker
Mit Ihrer Nachlassverwaltung können Sie auch mehrere Personen betrauen. Begehen diese einen schuldhaften Pflichtverstoß, haften die Testamentsvollstrecker als sogenannte Gesamtschuldner.
Für Ihre Erben hat das den Vorteil, dass sie Schadenersatz ganz oder teilweise von jedem beliebigen Testamentsvollstrecker fordern können.