Entweder ...
Informieren Sie eine vertrauenswürdige Person von der Existenz Ihres letzten Willens. Diese wird im Ernstfall dafür sorgen, dass Ihr eigenhändiges Testament schnell gefunden und dem Nachlassgericht beim Amtsgericht Ihres Wohnortes vorgelegt wird.
Sie können auch einer Vertrauensperson das Testament mit der Bitte um Aufbewahrung überlassen. Im Erbfall muss diese dann das Testament unverzüglich dem Gericht übergeben.
... oder
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das Testament bei einem Amtsgericht-Nachlassgericht (in Baden-Württemberg bis Ende 2017 beim Notariat) hinterlegen. Für die amtliche Verwahrung wird vom Nachlassgericht eine Gebühr erhoben, welche einmalig 75 Euro beträgt. Die Aufbewahrung gewährleistet, dass das Testament auch tatsächlich gefunden und eröffnet wird. Als Quittung erhalten Sie den Hinterlegungsschein. Verwahren Sie ihn sicher. Sie können durch Vorlage des Hinterlegungsscheins jederzeit auch wieder die Herausgabe des Testaments verlangen.
Die amtliche Verwahrung wird im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst. Die Bundesnotarkammer erhebt für die Eintragung Gebühren in Höhe von 15 bzw. 18 Euro. Das zuständige Standesamt informiert das Zentrale Testamentsregister zu gegebener Zeit von Ihrem Ableben.