Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Vorweggenommene Erbfolge".
Kann ich als Erblasser alles vor meinem Tod verschenken?
Prinzipiell ja, allerdings müssen Sie darauf achten, dass mögliche Pflichtteilsansprüche trotzdem geltend gemacht werden können. Verschenken Sie Ihr ganzes Vermögen an Ihre Lebensgefährtin, haben aber noch zwei Kinder, werden diese nach Ihrem Tod Ihre Pflichtteilsansprüche bei Ihrer Lebensgefährtin geltend machen. Sind zwischen der Schenkung und dem Erbfall noch keine 10 Jahre vergangen, bestehen noch Pflichtteilsansprüche, die der Beschenkte dann ausgleichen muss.