Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Testamentseröffnung".
Das Standesamt benachrichtigt das Nachlassgericht über den Todesfall. Gibt es ein Testament, so wird dieses vom Nachlassgericht eröffnet. Bei dieser Testamentseröffnung müssen Sie nicht anwesend sein. Sie müssen Sie auch nicht beantragen. Das Nachlassgericht erstellt lediglich eine Akte, in der die Testamentseröffnung vermerkt wird. Dann werden die Erben angeschrieben und über den Erbfall informiert. Das Nachlassgericht legt dem Schreiben eine Kopie des Testaments bei.
Nein, das tut es nicht! Eine Prüfung erfolgt erst, wenn Sie einen Erbschein beantragen.
0800 3746-555 gebührenfrei