Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Testament".
Kann ich einzelne Gegenstände (Auto, Haus, Schmuck) an meine einzelnen Kinder verteilen?
Hier ist Sorgfalt geboten. Das deutsche Erbrecht geht von der anteilsmäßigen Verteilung des Nachlasses an die Erben aus. Normalerweise muss also im Testament stehen: Mein Sohn erbt ¼, meine Tochter ¼. Wenn Sie einzelne Gegenstände unter Ihren Erben verteilen möchten, müssen Sie ausdrücklich eine "Teilungsanordnung" treffen, in der Sie die einzelnen Gegenstände den jeweiligen Personen zuordnen. Bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft wird Ihre Teilungsanordnung dann berücksichtigt. Wollen Sie nicht, dass der Begünstigte der Erbengemeinschaft angehört, müssen Sie ihn per Vermächtnis bedenken.
Kann ich per Testament Personen von der Erbschaft ausschließen?
Ja. Sie können ausdrücklich äußern, dass bestimmte Personen nichts erben sollen. Diese sind dann vom Erbe ausgeschlossen. Allerdings können sie, wenn es sich um nahe Angehörige handelt (Kinder, Eltern, Ehegatten) einen Pflichtteilsanspruch gegen die Erben haben. Dieser beträgt die Hälfte dessen, was der Betreffende als gesetzlichen Erbteil erhalten würde.
Ich möchte meinen Enkel (zurzeit drei Jahre alt) finanziell absichern. Mein Vermögen besteht aus einem Mietshaus, das an sich mein Sohn erben soll. Was habe ich für Möglichkeiten?
Sie setzen Ihren Sohn zum Vorerben und Ihren Enkel zum Nacherben ein. Wenn Ihr Sohn eines Tages verstirbt, erhält Ihr Enkel das Haus. Soweit eine Nacherbschaft Grundstücke, Rechte an diesen oder Schiffe betrifft, darf der Vorerbe keinen Verkauf und keine Belastung vornehmen. Achtung: Wenn der Nacherbfall innerhalb von 30 Jahren nicht eintritt, erlischt das Recht des Nacherben. Außer, Sie regeln ausdrücklich, dass der Nacherbfall beim Tod des Vorerben eintreten soll.
Wie erfährt das Nachlassgericht vom Vorliegen eines Testamentes?
Das Standesamt benachrichtigt die Hinterlegungsstelle des Nachlassgerichts von dem Todesfall. Wenn Ihr Testament hier hinterlegt ist, übergibt die Hinterlegungsstelle es an das Nachlassgericht. Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnort des Erblassers. Einige Wochen nach dem Ableben des Erblassers wird das Testament eröffnet. Wenn das Testament privat aufbewahrt wird, ist jeder, der davon erfährt, verpflichtet, es an das zuständige Nachlassgericht zu übergeben. Andernfalls macht er sich strafbar wegen Urkundenunterdrückung.
Ist ein Erbvertrag eine besondere Testamentsform?
Ein Erbvertrag ist kein Testament, sondern eine andere Form der letztwilligen Verfügung. Sie setzen jemanden zum Erben ein und die andere Person (nicht notwendigerweise der Erbe) verpflichtet sich vertraglich, zum Beispiel einer Auflage nachzukommen oder ein Vermächtnis zu erfüllen. Ein Erbvertrag muss mindestens eine solche vertragliche Absprache enthalten. Für den Erbvertrag gibt es spezielle gesetzliche Regelungen. Der Hauptunterschied zum Testament ist, dass Sie den Erbvertrag nicht mehr einseitig zurücknehmen können. Durch den Vertrag geben Sie Ihre "Testierfreiheit", also die Freiheit, jederzeit ein neues Testament zu machen und zu bedenken, wen Sie wollen, auf. Auch ein "negativer Erbvertrag" ist denkbar : Davon spricht man z.B. bei einem Erbverzicht, wenn also jemand, der eigentlich Erbe werden würde, vor dem Erbfall schon auf die Erbschaft verzichtet.