Wenn es kein Testament etc. gibt, müssen Sie folgende Angaben machen:
- Zeit des Todes des Erblassers,
- das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Verstorbenen,
- aus dem Sie Ihr Erbrecht ableiten (z.B. Verwandtschaftsgrad),
- ob es andere Personen gibt oder gab, die ebenfalls Erben sind oder durch die Ihr Erbrecht eingeschränkt werden könnte,
- ob es "Verfügungen von Todes wegen" vom Erblasser gibt (Testament, Erbvertrag),
- ob es bereits gerichtliche Streitigkeiten über das Erbe gibt.
Wenn eine vor Ihnen erbberechtigte Person bereits "weggefallen" (z.B. verstorben) ist, so dass nun Sie erben, müssen Sie das Gericht über diesen Wegfall und die näheren Umstände aufklären. Wenn es eine letztwillige Verfügung (z.B. Testament) gibt, müssen Sie diese Angaben machen:
Auf welcher Verfügung Ihr Erbrecht beruht (z.B. Testament), ob es noch weitere Verfügungen von Todes wegen gibt, die Todeszeit des Erblassers, ob ein Gerichtsprozess über das Erbe ansteht, wenn eine vor Ihnen erbberechtigte Person "weggefallen" ist, wie und warum dies passiert ist. Diese Angaben müssen wahr sein, denn Sie müssen, falls das Gericht nicht ausnahmsweise darauf verzichtet, darüber eine eidesstattliche Versicherung vor dem Nachlassgericht oder einem Notar abgeben.