Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Digitaler Nachlass".
Kann ich meinem Erben meine online gespeicherte Musik unproblematisch vererben?
Die Geräte, die Sie benutzt haben, wie beispielsweise Ihr Laptop, Ihr Smartphone und Ebook gehen auf den Erben über. Sind diese nicht passwortgeschützt, darf er die Daten und Bilder ansehen. Sind die Daten hingegen auf dem Server eines Internetproviders gespeichert (bei einer Cloud oder ähnlichem) darf der Erbe nur dann über sie verfügen, wenn er die Zugangsdaten kennt. So wird Ihr Erbe zwar neuer Eigentümer Ihres Ebooks. Die digitalen Daten gehören ihm aber faktisch nicht. Durch die Zugangsdaten kann er darauf zugreifen. Gleiches gilt für Ihre online gespeicherten Musik, Film- oder Spielesammlungen.
Wie bestimme ich jemanden, der sich um meinen digitalen Nachlass kümmert?
Damit Ihre Überlegungen für Ihr "digitales Weiterleben" dann auch so ausgeführt werden, wie Sie es sich vorstellen, sollten Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen, die über den Tod hinaus gilt. Sollte derjenige, dem Sie die Vollmacht geben nicht Ihr Erbe sein, ist Vorsicht geboten. Ihr Erbe kann dann die Vollmacht widerrufen. Sie müssen in Ihr Testament eine Bedingung oder Auflage einfügen, die dem Erben den Widerruf verbietet. Sie können aber auch einfach denjenigen, der sich um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll im Testament als "digitalen Nachlassverwalter" erwähnen.
Wie kann man als Erbe Onlinekonten eines Verstorbenen stilllegen?
Wenn Sie wissen, auf welchen Portalen im Internet der Verstorbene tätig war, ist es ratsam, dort zu versuchen einen Kontakt mittels Email oder Kontaktformular herzustellen. Schildern Sie die Situation und reichen Sie die Sterbeurkunde, eine Ausweiskopie des Verstorbenen und den Erbschein ein. Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, wird Sie der Betreiber der Seite darauf hinweisen.