Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Ausländisches Erbrecht".
Gilt in Deutschland nicht immer das deutsche Erbrecht?
Das deutsche Erbrecht ist nicht an unsere Grenzen gebunden. Es gibt durchaus Konstellationen, in denen unser Erbrecht einen Auslandsbezug haben kann. Beispielsweise, wenn der Erblasser im Ausland gelebt hat, oder dort eine Ferienwohnung oder andere Geldanlagen hatte. Auch wenn ein ausländischer Mitbürger, der in Deutschland gelebt hat, stirbt. In allen diesen Fällen, kommt die Anwendung ausländischen Erbrechts in Frage.
Woher bekomme ich einen Erbschein bei einem Erbfall mit Auslandsbezug?
Die deutschen Nachlassgerichte sind für die Ausstellung von Erbscheinen zuständig. Dies gilt nicht nur dann, wenn der Nachlass nach deutschem Erbrecht aufgeteilt wird, sondern auch dann, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Deutschland hatte. Örtlich zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
Verstirbt ein Deutscher im Ausland (ohne andere Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz) ist ausnahmsweise das Amtsgericht Schöneberg in Berlin für die Abwicklung dieses Erbfalls und für die Ausstellung des Erbscheins zuständig.