Den eigenen Internetauftritt vererben
Was ist eigentlich ein digitaler Nachlass?
Als digitalen Nachlass bezeichnet man alle Benutzerkonten und Profile bei Internetdiensten, sowie alle elektronischen Daten, die Sie im Internet oder auf Hardware gespeichert haben.
Haben Sie auch ein Konto in einem der sozialen Netzwerke oder gleich in mehreren? Haben Sie ein E-Book? Und eine E-Mail-Adresse haben Sie auch sicherlich? Somit haben Sie auch einen digitalen Nachlass zu vererben.
Und wie vererbt man ihn?
In Deutschland fehlt bislang noch eine gesetzliche Regelung zum digitalen Nachlass. Daher werden die allgemeinen Grundsätze aus dem Erbrecht herangezogen, allerdings ergeben sich in der virtuellen Welt Probleme, für die unser Gesetz keine Lösung bereit hält.
Oft stehen Erben vor dem Problem, dass ein Verstorbener zu Lebzeiten auf vielen unterschiedlichen Seiten im Internet präsent war und nun seine Profile nicht gelöscht werden können, weil keiner die Zugangsdaten kennt. Wenn Sie Ihren digitalen Nachlass nicht regeln, können Ihre Erben diesen auch nicht verwalten. Alle Verträge und Nutzerkonten, die Sie zu Lebzeiten im Internet geschlossen und eröffnet haben, laufen nach Ihrem Tod weiter. Für die möglicherweise anfallenden Kosten, müssen Ihre Erben aufkommen. Darüber hinaus ist es für Ihre Erben ein aufwendiger und bürokratischer Weg, Ihre bestehenden Profile im Internet zu deaktivieren oder zu löschen, wenn ihnen keine Zugangsdaten vorliegen. Es können Monate vergehen, bis eine beantragte Löschung tatsächlich umgesetzt wird. Also ist es wichtig, dass Sie sich Gedanken über Ihren digitalen Nachlass machen.
Die Geräte, die Sie benutzt haben, wie beispielsweise Ihr Laptop, Ihr Smartphone und Ebook gehen auf den Erben über. Sind diese nicht passwortgeschützt, darf er die Daten und Bilder ansehen. Sind die Daten hingegen auf dem Server eines Internetproviders gespeichert (bei einer Cloud oder ähnlichem) darf der Erbe nur dann über sie verfügen, wenn er die Zugangsdaten kennt. So wird Ihr Erbe zwar neuer Eigentümer Ihres E-Books. Die digitalen Daten gehören ihm aber faktisch nicht. Durch die Zugangsdaten kann er darauf zugreifen. Gleiches gilt für Ihre online gespeicherten Musik, Film- oder Spielesammlungen. Wenn man es ganz genau nimmt, ist die Weitergabe der Passwörter ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der Anbieter, allerdings wird das zu keinerlei Problemen führen, wenn sich der Erbe mit den von Ihnen extra zu diesem Zweck hinterlassenen Zugangsdaten einloggt.
Tipp
- Machen Sie eine Liste mit Ihren Benutzerkonten und Passwörtern und hinterlegen Sie diese an einem sicheren Ort. Sie können die Liste auch auf einem USB Stick speichern und beispielsweise in Ihren Safe Zuhause oder in ein Bankschließfach legen.
- Oder richten Sie sich einen Passwort Manager ein. Dieser generiert Passwörter nach dem Zufallsprinzip und speichert diese. Für den Zugang zu Ihrem persönlichen Passwort Manager müssen Sie sich nur noch ein Passwort merken und dieses sollten Sie dann an Ihren Nachlassverwalter weitergeben.
- Machen Sie sich Gedanken, was mit Ihren Profilen - gerade solchen aus sozialen Netzwerken - passieren soll. Bei Facebook beispielsweise kann der Account entweder gelöscht werden, oder in einen "Gedenkstatus" gesetzt werden. Sie können einen Nachlasskontakt hinterlegen, der sich um Ihr Konto kümmert, nachdem es in den Gedenkstatus versetzt wurde. Geben Sie Ihrem Erben genaue Anweisungen, was Sie sich wüschen.
- Halten Sie Ihre Liste aktuell!
- Überlegen Sie sich, was mit privaten Fotos im Netz passieren soll. Sollen diese von Ihrem Verwalter gelöscht werden?
Nachlassverwalter durch Vollmacht bestimmen
Damit Ihre Überlegungen für Ihr "digitales Weiterleben" dann auch so ausgeführt werden, wie Sie es sich vorstellen, sollten Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen, die über den Tod hinaus gilt.
Wie ist eine Vollmacht zu erteilen?
Die Vollmacht sollten Sie aus Beweisgründen am Besten handschriftlich verfassen und mit Datum und Unterschrift versehen. Selbstverständlich müssen Sie sie auch eigenhändig unterschreiben. Im Folgenden haben wir Ihnen eine Muster ausgearbeitet:
Musterformulierung
Ich .... (Vor- und Nachname, Geburtsdatum) bevollmächtige für den Fall meines Todes Herrn/Frau .... (Vor- und Nachname, Geburtsdatum) mit der Verwaltung meines digitalen Nachlasses.
Diese Vollmacht gilt über den Tod hinaus.
Der Bevollmächtigte ist nicht berechtigt, eine Untervollmacht zu erteilen.
Ort ... Datum ....
Unterschrift (eigenhändig)
Übergeben Sie die Vollmacht Ihrem auserwählten Nachlassverwalter und informieren Sie Ihre weiteren Angehörigen darüber, wen Sie zum Verwalter Ihres digitalen Nachlasses gemacht haben.
Gut zu wissen
Achtung: Sollte Ihr Nachlassverwalter nicht auch Ihr Erbe sein (sondern beispielsweise ein Freund), kann die Vollmacht über den Tod hinaus von Ihrem Erben widerrufen werden! Um dies zu verhindern, müssen Sie Ihre Erben im Testament mit einer Auflage oder Bedingung beschweren, dass sie die Vollmacht für Ihren Nachlassverwalter nicht widerrufen. Der Ausschluss eines Widerrufsrechts in der Vollmacht reicht nicht aus!
Falls Sie sich unsicher fühlen, lassen Sie sich rechtlich beraten. Sie können die Vollmacht auch notariell beurkunden lassen.
Nachlassverwalter durch Testament bestimmen
Selbstverständlich können Sie die Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses auch in Ihr Testament aufnehmen. Dort können Sie eine Person bestimmen, die sich um die Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses kümmern soll. Nicht ratsam ist es hingegen, die Liste der Zugangsdaten mit in das Testament aufzunehmen, da Sie in diesem Fall bei jeder Passwortänderung Ihr Testament ändern müssten. Gerade bei notariellen Testamenten, wäre dies eine teure Angelegenheit.