Nr. |
Gebührentatbestand
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Gebühr |
Außergerichtlich: |
2101 |
Beratung, Gutachten und Mediation § 34 RVG; |
frei verhandelbar max. 190 EUR zzgl. Mwst; |
2100 |
Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels (Vergütungsverzeichnis) |
0,5 bis 1,0 |
2101 |
Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit schriftlichem Gutachten |
1,3 |
2300 |
Geschäftsgebühr |
0,5 bis 2,5 |
2302 |
Schreiben einfacher Art |
0,3 |
1000 |
Mitwirkung bei einer außergerichtlichen Einigung |
1,5 |
Gerichtlich: |
3100 |
Verfahrensgebühr (Betreiben des Geschäfts einschließlich Information) |
1,3 |
3104 |
Terminsgebühr (Mündliche Verhandlung, Wahrnehmung Beweistermin) |
1,2 |
1003 |
Einigungsgebühr gerichtlich (Mitwirkung bei Abschluss Vergleich vor Gericht) |
1,0 |
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streitwert. Die Gebührentabelle geht immer von einer 1,0 Gebühr aus.