Elternrecht geht vor Schulrecht
Grundsätzlich ist es Sache der Eltern, die Schullaufbahn und den Bildungsweg des Kindes zu bestimmen. Einschränkungen und Zugangshürden können aber weitreichende Folgen für den künftigen schulischen und beruflichen Werdegang des Schülers haben - wenn dadurch z.B. ein angestrebter Abschluss als Voraussetzung für eine bestimmte Berufsausbildung gefährdet oder sogar unmöglich gemacht wird. Für den weiteren Weg durchs Schulsystem gibt es daher konkrete Regelungen in den Gesetzen der einzelnen Bundesländer.
Mitgehangen, mitgefangen?
Aber auch wenn man sich für eine weiterführende Schule entschieden hat, besteht noch immer die Möglichkeit, die Schulart zu wechseln. Es gibt vielfältige Möglichkeiten des Aufstiegs in eine andere Schulart, so dass die Entscheidung für einen bestimmten Bildungsgang im Anschluss an die Grundschule keineswegs in eine Sackgasse führen muss.