Aktuelle Urteile
Waffenbesitzer muss Kontrolle bezahlen
27.09.2011
Gemeinden dürfen bei berechtigten Waffenbesitzern per Hausbesuch kontrollieren, ob die Schusswaffen ordnungsgemäß und sicher aufbewahrt werden. Wie die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH mitteilte, dürfen sie einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zufolge für diese Kontrolle auch eine Gebühr verlangen, deren Höhe per Satzung festzulegen ist.
(VG Stuttgart, Az. 5 K 2953/10)
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