Artikel zu Tag: Verkehrsschild
Rechtsfrage des Tages
Manche Straßen sind gesperrt und nur für den Anliegerverkehr freigegeben. Doch wer ist alles als Anlieger anzusehen? Oder reicht es, ein konkretes "Anliegen" zu haben? Hier erfahren Sie mehr.
Mehr lesen
Aktuelle Urteile
Wer eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Folge einer kurzen Unaufmerksamkeit übersieht, muss zwar ein Bußgeld bezahlen. Um das damit oft verbundene Fahrverbot kommt er jedoch unter Umständen herum. Insbesondere, wenn das Verkehrsschild möglicherweise durch ein anderes Fahrzeug verdeckt war. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
Bau- oder Umzugsunternehmen, die mit Genehmigung der Stadtverwaltung mobile Halteverbotsschilder aufstellen, müssen diese auch termingerecht wieder entfernen. Geschieht dies nicht und stürzt ein Passant über einen Schildersockel, haftet der Unternehmer. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Besitzer von Elektroautos genießen einige Vergünstigungen. Der Elektromotor gilt neben der besseren Umweltverträglichkeit als besonders leise. Ob Sie sich aber trotzdem an Tempolimits wegen Lärmschutz halten müssen, erfahren Sie hier.
Eis und Schnee machen auch vor Verkehrsschildern nicht halt. Und so kann es vorkommen, dass manche Schilder nicht mehr erkennbar sind. Ob diese trotzdem gelten, erfahren Sie hier.
Das Verkehrsschild „Ende der Autobahn“ bedeutet nur, dass die besonderen Regeln für die Autobahn nicht mehr gelten. Es stellt für sich genommen keine Geschwindigkeitsbegrenzung dar. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm. Ein Tempolimit von 50 km/h besteht nur, wenn es ausgeschildert ist, sich aus einem Ortsschild ergibt oder die Autofahrer an einer „geschlossenen Bebauung“ erkennen können, dass sie sich innerhalb eines Ortes befinden.
Wird zusätzlich zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung ein Verkehrszeichen mit einer stilisierten Schneeflocke verwendet, bedeutet das nicht, dass das Tempolimit nur bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt. Das OLG Hamm bestätigte ein Bußgeld und ein Fahrverbot gegen einen Autofahrer, der eine solche Begrenzung nicht eingehalten hatte.