Artikel zu Tag: Todesfall
Todesfall des Erblassers
Wenn Sie Erbe geworden sind (und das Erbe auch angenommen haben) müssen Sie für die Beerdigungskosten des Verstorbenen aufkommen. Die Beerdigung an sich ist aber mit der Anlage des Grabes abgeschlossen. Stellt sich die Frage: Wer pflegt das Grab? Und wer zahlt`s? Hier finden Sie Antworten.
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Aufgebotsverfahren im Erbrecht: Geerbtes nützt ihnen gar nichts, wenn Gläubiger danach Schlange stehen. Doch Sie können sich auch gegen das Erbe entscheiden.
Außer einem hübschen Sümmchen wurde Ihnen auch Schulden hinterlassen. Die Nachlassverbindlichkeiten müssen Sie zahlen - außer Sie schlagen die Erbschaft aus.