Artikel zu Tag: Todesfall
Todesfall des Erblassers
Überlegen Sie gut, ob eine Erbausschlagung wirklich der richtige Weg für Sie ist. Denn ein vorschneller Erbverzicht kann nicht widerrufen werden.
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Mit einem Erbschein können Sie zweifelsfrei Ihr Erbstellung dokumentieren - und beugen damit gleichzeitig Streit und Unklarheiten vor.