Artikel zu Tag: Todesfall
Todesfall des Erblassers
Wenn jemand verstirbt, geht dessen gesamtes Vermögen gemäß § 1922 BGB auf die Erben über. Sind Sie Erbe geworden bedeutet das folgendes für Sie: Sie werden der Rechtsnachfolger des Erblassers und treten in sämtliche Vertragsverhältnisse des Verstorbenen ein.
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Fast jeder von uns hinterlässt mittlerweile persönliche Spuren im Internet. Sei es bei sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder Twitter, bei Ebay oder Paypal und eine Emailadresse hat der Verstorbene sicherlich auch. Was ist nun als Erbe zu unternehmen? Wie können die Anbieter informiert und die Onlinekonten stillgelegt werden?
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