Artikel zu Tag: Reiserecht
Minderung, Schadensersatz und Erstattung
Urlaubsfrust zu Geld machen? Innerhalb eines Monats können Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter gelten machen. Am 01.07.2018 treten die Änderungen des Reiserechts in Kraft. Nach den neuen Regelungen haben Reisende bis zu zwei Jahre Zeit die Reisemängel geltend zu machen.
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Reisemängel
Hier finden Sie eine Auflistung verschiedener Reisemängel rund um Ihren Urlaub. Was ist erheblich und was unerheblich?
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