Artikel zu Tag: Karneval
Rechtsfrage des Tages
Haben Sie bei Ihrer Faschingsfeier im Büro ein paar lustige Schnappschüsse geschossen? Auch wenn sie noch so spaßig sind, ins Internet sollten Sie sie besser nicht stellen. Hier erfahren Sie mehr.
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Feiern Sie heute eine betriebliche Faschingsfeier? Dann stehen Ihre Mitarbeiter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Hier erfahren Sie mehr.
Am Montag heißt es bei den Rosenmontagsumzügen wieder: Achtung! Kamelle! Manchmal gehen die süßen Geschosse leider mit Verletzungen der Zuschauer einher. Ob Sie als Betroffener Schmerzensgeld verlangen können, erfahren Sie hier.
Erst ein Schnipp, dann schnapp - und schon ist die Krawatte nur noch halb so lang. Stellt das Tragen eines Schlipses eine stillschweigende Einwilligung zum Abschneiden dar oder kann der betroffene Herr Schadensersatz verlangen? Hier erfahren Sie mehr.
Haben Sie sich bei der Auswahl Ihres Faschingskostüms vertan? Dann kommt es auf den Laden an, ob Sie dieses umtauschen können. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben.
Faschingsmuffel freuen sich darüber: Morgen ist Aschermittwoch. Aber was, wenn Ihr Chef den Fasching heute nochmal ins Unternehmen holen will. Kann er verlangen, dass Sie sich am Arbeitsplatz verkleiden?
Viele Kollegen haben frei und feiern Karneval. Aber Sie halten die Stellung. Ob Sie dann wenigstens am Arbeitsplatz Karnevalsmusik im Radio hören dürfen, erfahren Sie hier.
Der betrieblichen Karnevalsfeier fiebern viele Mitarbeiter ungeduldig entgegen. Aber was, wenn Sie sich während des närrischen Treibens verletzen?
Aktuelles aus dem Arbeitsrecht
Kostümiert ins Büro? An Weiberfastnacht den männlichen Kollegen die Krawatte abschneiden? Rosenmontag und Faschingsdienstag sind ja wohl frei? Antworten auf Fragen rund ums Karnevalstreiben finden Sie hier.