Gewerbeinfos
Endpreisangabe bei Ferienunterkünften
8.01.2016
Bei Ferienwohnungen ergibt sich immer wieder ein Problem: Vermieter müssen laut Preisangabenverordnung in der Werbung, meist also in einer Online-Anzeige auf einem Ferienwohnungs-Portal, den Endpreis ihres Angebotes angeben. Nun wissen die Vermieter jedoch nicht, wie lange der Gast bleiben wird. Es bietet sich also die Angabe eines Tagespreises an. Kosten wie Strom und Wasser sind – zumindest bei deutschen Ferienwohnungen – in der Regel im Preis eingeschlossen. Ein besonderes Problem stellt aber die Endreinigung dar. Diese kostet je nach Wohnung zwischen 30 und 60 Euro – manchmal mehr, wenn der Gast Tiere mitbringt. Müssen Vermieter nun einen besonderen Endpreis für den ersten Tag angeben, der die Endreinigung einschließt? Und was gilt, wenn der Gast die Endreinigung optional auch selbst durchführen kann?
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