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Verfolgungsjagd: Vermieter muss Mieter Schmerzensgeld zahlen
4.07.2017
Vermieter können gegenüber ihrem Mieter kein Hausverbot aussprechen, solange der Mietvertrag noch läuft. Sie haben auch kein Recht dazu, dem Mieter aufzulauern, ihn mit Pfefferspray zu attackieren oder zu verjagen. Verletzt sich der Mieter bei einer solchen Aktion, hat er Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies entschied das Amtsgericht München.
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