Artikel zu Tag: Erbvertrag
Erbvertrag
Ihr Vertragserbe muss geschützt werden - vor Ihrem Wankelmut! Deshalb kann eine Aufhebung des Erbvertrages nur durch eine gemeinsame Übereinkunft vonstatten gehen.
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Den Inhalt des Erbvertrages bestimmen allein Sie. Damit können Sie Ihrer Zusage an einen Erben Sicherheit geben.
Ein Rücktritt vom Erbvertrag? Für Sie als Erblasser gibt es kaum ein Zurück. Bauen Sie also die richtigen Klauseln ein.