Aktuelle Urteile
Werbung: Kostenloses Girokonto muss wirklich kostenlos sein
26.03.2019
Wirbt ein Geldinstitut mit einem „kostenlosen Girokonto“, dürfen dem Kunden für die Kontoführung und damit verbundene Dienstleistungen keinerlei Kosten entstehen. Verlangt die Bank trotz ihrer Werbeaussagen eine Gebühr für die Kontokarte, handelt es sich um eine Irreführung des Verbrauchers und damit um unlautere Werbung. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Mehr lesen