Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Das Reisebüro haftet nie für die vermittelte Leistung selbst (Flug, Hotel, Verpflegung usw.). Diese Haftung trifft ausschließlich den Reiseveranstalter.
Der Reiseveranstalter haftet nicht nur für eigenes Fehlverhalten, sondern auch für das seiner Leistungsträger (Fluggesellschaft, Hotel, usw.)
Sofern der Reiseveranstalter nachweisen kann, dass der Reisemangel, nicht aus seiner "Sphäre" stammt, sondern aus der des Reisenden, eines Dritten oder aufgrund höherer Gewalt eingetreten ist, haftet er nicht.
0800 3746-555 gebührenfrei