Reservieren per Handtuch erlaubt?
Die schönsten Plätze am Hotelpool oder -strand sind oft heiß begehrt. Deshalb heißt es vielerorts: Der frühe Vogel fängt den Wurm! Während viele Urlauber noch schlafen oder sich durch das Frühstücksbuffet schlemmen, sind einige andere schon mit Handtüchern beladen unterwegs zum Hotelpool oder -strand. Ist die Liege mit einem Badetuch reserviert, kommen manche sogar erst am späten Nachmittag zu einem Sonnenbad zurück. Spätaufsteher finden dann eine Vielzahl an Sonnenliegen mit Handtüchern vor, doch von den Besitzern fehlt jede Spur. Muss man das tolerieren?
Handtuch entfernen erlaubt
Rein rechtlich lässt sich derjenige, der ein Handtuch von einer belegten Sonnenliege entfernt, nichts zuschulden kommen.
Aber: Bevor ein Urlauber ein störendes Handtuch von einer Liege wegnimmt, sollte er sich zumindest vergewissern, dass der Besitzer nicht gerade im Pool ein paar Bahnen zieht und gleich wieder zu seinem Platz zurückkommt – so bleibt allen Feriengästen unnötiger Ärger erspart.
Und selbst wenn der Besitzer des Handtuches unauffindbar ist und die Liege unberechtigterweise reserviert wurde: Schon aus Gründen der Höflichkeit sollten Urlauber ein fremdes Badetuch ordentlich zur Seite legen, bevor sie den Platz in Anspruch nehmen. Denn niemand möchte sein Handtuch irgendwo am Boden liegend wiederfinden.
Liege reservieren erlaubt?
Wer sich extra den Wecker gestellt hat, um frühzeitig eine Sonnenliege zu reservieren, hat kein Anrecht darauf, dass diese „Reservierung“ auch gültig ist. Tatsächlich können die Liegenbesetzer nichts dagegen tun, wenn ein anderer Urlauber den Platz in Anspruch nimmt. Denn es gilt generell: Abgelegte Handtücher, Zeitungen, Taschen oder andere Dinge vermitteln keine Besitzansprüche für Sitzgelegenheiten, wie z. B. eine Sonnenliege. In manchen Hotels untersagt sogar die Hausordnung das Besetzen von Liegen, die zunächst nicht genutzt werden. Jeder Urlauber hat also durchaus das Recht, die Platzhalter beiseite zu legen und die Liege selbst zu nutzen.
Ausnahme: Hat ein Hotelgast gegen Gebühr einen Liegestuhl gemietet, dann hat er natürlich einen Rechtsanspruch darauf – egal, ob er die Liege zwischendurch für längere Zeit ungenutzt lässt oder sie den ganzen Tag belegt!