"Autofahren mit Flip Flops ist nicht erlaubt!"
Stimmt das wirklich?
In den Straßenverkehrsgesetzen ist nicht vorgeschrieben, mit welchem Schuhwerk Sie Gas und Bremse bedienen. Solange Sie unfallfrei fahren, drohen also keine Konsequenzen.
Kommt es jedoch zu einem Unfall, kann es teuer werden:
Stellt sich heraus, dass dieser durch unzureichende Schuhe verursacht wurde, so kommt eine Haftung, zumindest in Form einer Teilschuld in Betracht. Außerdem droht zusätzlich ein Bußgeld, da Sie als Autofahrer verpflichtet sind sich so im Straßenverkehr zu verhalten, dass kein anderer gefährdet oder verletzt wird. Letztlich sollten Sie aber aufgrund der eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmer auf Badelatschen, Highheels oder blanke Füße im Auto verzichten.
Tipp für Berufskraftfahrer
Wichtig: Auch für Berufskraftfahrer gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht zum Tragen bestimmter Schuhe. Diese müssen sich aber an die Unfallverhütungsvorschriften halten. Verursachen Sie einen Unfall aufgrund falscher Schuhe, drohen zusätzlich zur Haftungsfrage und einem Bußgeld noch sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen.
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