Rechtsfrage des Tages:
Für begeisterte Internetsurfer wäre es ein Traum, immer und überall kostenlose Hotspots nutzen zu können. Dieser Traum kann zumindest zu einem kleinen Teil in Kürze wahr werden. Die EU will 8.000 Internet-Hotspots finanzieren. Wo werden wir uns vielleicht bald über ein kostenloses WLAN freuen können?
Antwort:
Vor kurzem hat das Europaparlament grünes Licht gegeben. Die EU wird die Einrichtung von insgesamt 8.000 Hotspots auf öffentlichen Plätzen, in Krankenhäusern oder Büchereien finanzieren. Für den Ausbau in ganz Europa stellt die EU einen dreistelligen Millionenbetrag zur Verfügung.
Doch wer darf sich bald über einen neuen Hotspot freuen? Um an die begehrten Mittel zu kommen, müssen sich interessierte Gemeinden und öffentliche Einrichtungen über ein Online-Portal für Internet-Gutscheine bewerben. Mit diesen Gutscheinen können die Bewerber bis zu 100 Prozent der Einrichtungskosten bezahlt bekommen.
Bekommt ein Bewerber den Zuschlag muss er allerdings den Hotspot dann auch mindestens drei Jahre zur Verfügung stellen. Die Unterhaltungskosten sind von der Gemeinde oder öffentlichen Einrichtung selbst zu tragen. Mit dieser Initiative sollen in möglichst vielen EU-Ländern Hotspots zur Verfügung gestellt werden. Für die Nutzer wird es ein einheitliches Log-In in unterschiedlichen Sprachen geben. Eine Verwendung der persönlichen Daten für kommerzielle Zwecke ist untersagt.