Rechtsfrage des Tages:
Konnten Sie sich auch über einen warmen Geldregen in Form von Weihnachtsgeld freuen? Dann haben Sie hoffentlich keine Gläubiger, die Ihnen im Nacken sitzen. Kann Weihnachtsgeld gepfändet werden?
Antwort:
Viele Arbeitgeber lassen ihren Angestellten zum Ende des Jahres eine besondere Anerkennung zukommen: Das Weihnachtsgeld. Gerade wenn es heißt, den Gabentisch prall zu füllen, ist das Geld besonders willkommen. Haben Sie aber Schulden, haben Sie möglicherweise nicht viel von dem finanziellen Zuschuss. Denn Weihnachtsgeld kann von Ihren Gläubigern gepfändet werden.
Allerdings unterliegt nicht das gesamte Weihnachtsgeld der Pfändung. Dieses ist nämlich bis zur Höhe des hälftigen monatlichen Einkommens, jedoch nur bis zu einem Betrag von maximal 500 Euro unpfändbar. Betrachtet wird dabei das monatliche Einkommen in dem Monat, in dem das Weihnachtsgeld gezahlt wird. Zusätzlich gelten natürlich auch hier die Pfändungsfreigrenzen des § 850 c Zivilprozessordnung (ZPO).
Der Pfändungsschutz nach § 850 a ZPO besteht allerdings nur, wenn das Weihnachtsgeld in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit Weihnachten gezahlt wird. Erhalten Sie dieses aus steuerlichen Gründen verteilt auf mehrere Monate ausgezahlt, entfällt dieser Schutz. Erhalten Sie ein 13. Monatsgehalt, kommt es auch darauf an, ob es als Weihnachtsgeld zwischen November und Januar ausgezahlt wird.
Hier geht es zum passenden Rechtsschutz, falls es im privaten Bereich, also zum Beispiel auf Reisen, im Arbeitsleben oder beim Kauf vor Ort oder im Internet, zu Problemen kommt: D.A.S. Rechtsschutz für Familien, D.A.S. Rechtsschutz für Singles, D.A.S. Rechtsschutz für Senioren.