Rechtsfrage des Tages:
Mit gut geplanten Rabattaktionen können Sie gezielt Kunden in Ihr Geschäft locken. Zeitliche Beschränkungen wie früher beispielsweise die saisonalen Schlussverkäufe brauchen Sie nicht zu beachten. Könnte es da nicht verlockend sein, einfach einen höheren regulären Preis anzugeben, um trotz des Nachlasses gute Geschäfte zu machen?
Antwort:
Sie möchten Rabatte gewähren, trotzdem aber an den reduzierten Artikeln noch ordentlich verdienen? Lassen Sie sich nicht verleiten, kurz vor der Rabattaktion erst einmal die Preise zu erhöhen. Und schon gar nicht sollten Sie dem reduzierten Preis werbewirksam einen teuren Fantasiepreis gegenüberstellen.
Auch wenn Ihre Kunden keine rechtliche Handhabe gegen ein solches Vorgehen haben, die Konkurrenz schläft nicht. Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht kann eine kostspielige Abmahnung zur Folge haben. Nehmen Sie es mit dem angegebenen Referenzpreis nicht allzu genau, ist dies ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß.
Beim Rabatt steht ein angegebener ursprünglicher Referenzpreis für die Qualität des Produktes. Der reduzierte Preis gibt dem Kunden das Gefühl, ein hochwertiges Markenprodukt zum Schnäppchenpreis zu bekommen. Um wettbewerbsrechtlich aber auf der sicheren Seite zu sein, muss der angegebene ursprüngliche Preis vor der Rabattaktion eine angemessen lange Zeit auch tatsächlich gefordert worden sein.
Welcher Zeitraum genau angemessen ist, kommt auf den Einzelfall an. Haben Sie aber eine Woche vor der Rabattaktion den Preis gerade erst erhöht, wird dies in der Regel nicht ausreichen. Der Referenzpreis muss über eine längere Zeit Ihr "Normalpreis" für das Produkt gewesen sein.
Der Kunde muss dabei auch erkennen können, wie sich der Referenzpreis gebildet hat. Haben Sie die Ware zu diesem Preis ursprünglich verkauft? Oder ist er die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers? Gewähren Sie beispielsweise einen Rabatt auf den "Katalogpreis", kann dies irreführend sein. Wichtig ist also, wie so oft im Wettbewerbsrecht, dass Ihre Werbung transparent und für den Kunden am besten selbsterklärend ist.