Rechtsfrage des Tages:
Immer wieder können Sie Beiträge zur Einbaupflicht von Raummeldern in Mietwohnungen lesen. Wie sieht es aber bei einer selbst bewohnten Immobilie aus? Müssen Eigentümer auch dort für ausreichend Rauchmelder sorgen?
Antwort:
Da im Schlaf der Geruchssinn nicht funktioniert, können Sie auch nicht von verräterischem Rauchgeruch geweckt werden. Rauchmelder retten immer wieder Leben. Kommt es zum Brand, weckt der durchdringende Ton die schlafenden Bewohner. Natürlich sollten Sie schon allein aus Eigenschutz auch in der selbst bewohnten Immobilie Rauchmelder anbringen und regelmäßig warten. Und tatsächlich sind Sie gesetzlich dazu auch verpflichtet.
In den entsprechenden Bauordnungen der Länder wird im Hinblick auf die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern nämlich nicht zwischen vermietetem und vom Eigentümer selbst bewohnten Wohnraum unterschieden. Natürlich ist es für die Bauämter schwierig, bei bestehenden Gebäuden die Rauchmelder zu kontrollieren.
Werden Sie aber beispielsweise von Dritten angezeigt, drohen Ihnen Bußgelder und Auflagen. Schlimmer wird es, wenn es dann tatsächlich brennt. Stellt die Polizei, ein Brandgutachter oder die Feuerwehr nämlich das Fehlen der Warnsysteme fest, verlieren Sie unter Umständen Ihren Versicherungsschutz.
Denken Sie auch an Ihre Familienangehörigen oder Besucher und Freunde. Stellen Sie sich vor Sie haben Schlafbesuch und ein Feuer bricht aus. Kommt einer Ihrer Gäste zu Schaden, müssen Sie sich strafrechtlich wegen fahrlässiger Körperverletzung, im tragischsten Fall sogar wegen fahrlässiger Tötung verantworten. In Anbetracht der Risiken ist der Einbau von Rauchmelder als Brandwarnanlage ein vergleichsweise günstiger Schutz.