Rechtsfrage des Tages:
Laden Sie illegale Inhalte aus dem Internet herunter, droht eine kostspielige Abmahnung. Aber haften Eltern auch, wenn ihre Kinder gegen Urheberrechte verstoßen?
Antwort:
Der Schreck ist groß, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden gleich mehrere hundert Euro von Ihnen verlangt. Wenn nicht Sie, sondern Ihr minderjähriger Nachwuchs den Verstoß begangen hat, kann Sie das nicht immer retten. Denn unter Umständen haften Sie als Eltern für die illegalen Downloads Ihres Nachwuchses.
Allerdings können Sie Vorkehrungen treffen, die Sie tatsächlich aus der Haftung entlassen können. Sie müssen nämlich Ihre Kinder darüber aufklären, dass das Herunterladen und Teilen urheberrechtlich geschützter Werke im Internet verboten ist. Dazu sollten Sie Ihr Kind über die Gefahren aufklären, rechtliche Begriffe verständlich erklären und Verhaltensregeln aufstellen.
Da Sie im Streitfall diese Aufklärung beweisen müssen, sollten Sie sich Datum und Inhalt des Gesprächs notieren. Je nach Alter und Reifegrad des Kindes müssen Sie es dann nicht dauerhaft überwachen. Gerade jüngere Kinder sollten aber so wenig wie möglich allein im Internet unterwegs sein. Bereits ab einem Alter von 7 Jahren kann ein Kind bereits selbst zur Verantwortung gezogen werden. Dabei kommt es insbesondere auf die Einsichtsfähigkeit an.