Rechtsfrage des Tages:
Für viele ist das Friseurhandwerk eine Erfüllung. Die Krönung kann dann ein eigener Salon sein. Dürfen Sie sich nur mit einem Meistertitel selbständig machen?
Antwort:
Haben Sie ein besonderes Händchen für Haare und lieben Ihren Beruf? Um einen eigenen Friseursalon eröffnen zu können, müssen Sie aber tatsächlich einen Meistertitel haben. Der Friseurberuf gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Ihr Weg zum eigenen Salon führt also über die Meisterschule.
Allerdings gibt es noch andere Möglichkeiten, sich mit einem eigenen Salon zu verwirklichen. Haben Sie selbst keinen Meistertitel, können Sie einen Meister als Betriebsleiter einstellen. Die Meisterpflicht ist auch dadurch erfüllt. Eine weitere Möglichkeit ist eine Ausnahmebewilligung, wenn Sie nur einfache Tätigkeiten ohne den Einsatz von Chemikalien ausführen wollen.
Letztlich können Sie die Hürde zum eigenen Salon auch durch eine Ausübungsberechtigung nehmen, die Sie bei der Handwerkskammer beantragen können. Übrigens gilt die Meisterpflicht nicht für mobile Friseure. Packen Sie Ihr Handwerkszeug also ins Auto und frisieren bei Hausbesuchen, geht das auch ohne Meistertitel.