Rechtsfrage des Tages:
Der Rundfunkbeitrag erhitzt immer wieder die Gemüter. Unlängst musste sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Rechtmäßigkeit des Beitrags beschäftigen. Ist der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß?
Antwort:
Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde von vielen entgegengefiebert. So bestand doch die Hoffnung, dass das Gericht den unliebsamen Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig kippt. Zum Leidwesen widerwilliger Zahler ist es nun aber entschieden: Der Rundfunkbeitrag für Haushalte ist verfassungskonform und damit zulässig (BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, Aktenzeichen 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17). Allerdings nicht ganz.
Freuen können sich nämliche Leute, die einen Zweitwohnsitz unterhalten. Auch wenn das Gericht die Erhebung des Beitrags nach Wohnsitz und auch die Höhe der Abgabe bestätigt hat, so hat es doch den Rundfunkbeitrag für einen Zweitwohnsitz als verfassungswidrig eingestuft. Schließlich würden Menschen mit einem Zweitwohnsitz doppelt zahlen, da sie bereits für ihren Erstwohnsitz den Rundfunkbeitrag leisten müssen.
Und was bedeutet das nun in der Praxis? Das Gericht hat den Gesetzgeber angewiesen, bis zum 30. Juni 2020 eine neue gesetzliche Regelung im Hinblick auf den Zweitwohnsitz zu schaffen. Bis dahin können Betroffene sich auf Antrag von der Erhebung für den Zweitwohnsitz befreien lassen. Haben diese gegen die Bescheide Widerspruch eingelegt oder läuft bereits ein Klageverfahren, können Sie den Antrag sogar rückwirkend stellen.
Hier geht es zum passenden Rechtsschutz, falls es im privaten Bereich, also zum Beispiel mit den Rundfunkgebühren, im Arbeitsleben oder beim Kauf vor Ort oder im Internet, zu Problemen kommt: D.A.S. Rechtsschutz für Familien, D.A.S. Rechtsschutz für Singles, D.A.S. Rechtsschutz für Senioren.