Rechtsfrage des Tages:
Auch wenn viele Weinflaschen heutzutage über einen Schraubverschluss verfügen, ist das Korkgeld dennoch nicht aus der Mode. Wann müssen Sie Korkgeld zahlen?
Antwort:
Mittlerweile finden Sie viele Weinflaschen, die mit einem Gummistopfen oder einem Glaskorken verschlossen sind. Dennoch verlangen manche Gastwirte Korkgeld. Dabei handelt es sich nicht etwa um eine Extravergütung für Weine mit dem altherkömmlichen Korken. Vielmehr wird dieses Geld verlangt, wenn Sie im Lokal einen selbst mitgebrachten Wein oder auch andere Getränke konsumieren möchten.
Das Korkgeld stellt dann eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn des Lokals dar. Eine gesetzliche Regelung über die zulässige Höhe des Korkgeldes gibt es nicht. Meist verlangt der Gastwirt zwischen 10 und 20 Euro pro Flasche oder beispielsweise 30% des Preises des günstigsten Weins von der Karte. Wichtig ist, sein Vorhaben, den eigenen Wein mitzubringen, abzusprechen. So gibt es keine unliebsamen Überraschungen und der Gastwirt fühlt sich nicht hinters Licht geführt.
Üblicher ist ein Korkgeld beispielsweise bei Hochzeiten oder anderen großen Feierlichkeiten, zu denen eigene Weine mitgebracht werden sollen. Bei der Planung solch einer Festlichkeit können Sie auch mit dem Teller- oder Gabelgeld in Kontakt kommen. Dieses kann verlangt werden, wenn Sie zum Beispiel eine eigene Hochzeitstorte anbieten möchten.