Rechtsfrage des Tages:
Spätverkaufsstellen, kurz "Spätis" genannte, bieten insbesondere in Berlin Ihre Ware auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten an. Warum dürfen die meisten Spätis künftig am Sonntag nicht mehr öffnen?
Antwort:
Was dem Kölner sein Büdchen, ist dem Berliner sein Späti: Verkaufsstellen, die auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten neben Getränken und Tabakwaren Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs anbieten. Bis vor kurzem waren diese Läden oft auch sonntags geöffnet. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist damit jetzt Schluss (Urteil vom 22.05.2019, Aktenzeichen: VG 4 K 357.18).
Sonntags dürfen nach den Berliner Ladenöffnungsvorschriften nur Geschäfte öffnen, die Lebensmittel wie Getränke und Snacks oder Genussmittel wie Tabak zum sofortigen Verzehr anbieten. Der Verkauf soll in erster Linie den Bedarf von Touristen decken. In vielen Spätis werden aber auch andere Waren wie Kaffee, Zucker oder Toilettenpapier verkauft. Diese zielen laut Gericht gerade nicht auf Touristen ab, sondern decken vielmehr den allgemeinen Bedarf der Anwohner.
Wer nun in Berlin seinen Späti mit entsprechendem Sortiment dennoch am Sonntag aufsperrt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.500 Euro rechnen. In anderen Bundesländern gelten teils abweichende Regelungen. Händler in Hamburg St. Pauli können beispielsweise eine Sondergenehmigung für die Sonntagsöffnung beantragen.