Rechtsfrage des Tages:
Parkplätze sind Mangelware, auch bei der Arbeit. Müssen Sie Ihren Angestellten einen kostenlosen Parkplatz zur Verfügung stellen? Oder dürfen Sie für eine Stellfläche Parkgebühren erheben?
Antwort:
Viele Arbeitnehmer fahren morgens mit dem Auto zur Arbeit. Andere sind mangels Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sogar darauf angewiesen. Dabei kann die Suche nach einem freien Parkplatz den pünktlichen Arbeitsbeginn erschweren. Dennoch sind Sie als Arbeitgeber gesetzlich nicht verpflichtet, Ihren Mitarbeitern kostenlose Parkplätze zur Verfügung zu stellen.
Eine Verpflichtung kann sich natürlich aus einer entsprechenden Klausel im Arbeitsvertrag ergeben. Oder Ihrer Arbeitnehmer können einen Anspruch aus einer betrieblichen Übung haben. Haben Sie über eine lange Zeit betriebliche Parkplätze kostenlos zur Verfügung gestellt, dürfen Sie für die Nutzung nicht plötzlich Gebühren verlangen. Allerdings muss hier gut hingeschaut werden. Haben Sie beispielsweise die Parkplatzanlage aufwendig modernisiert, kann die Kostenerhebung doch zulässig sein.
Letztlich kann sich in Ausnahmefällen auch ein Anspruch Ihrer Mitarbeiter aus Ihrer Fürsorgepflicht ergeben. Beispielsweise wenn Ihre Angestellten ihren Arbeitsplatz nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern nur mit dem Auto erreichen können.