Rechtsfrage des Tages:
Jetzt ist der Sommer angekommen und damit auch heiße und stickige Luft im Büro. Ein Ventilator kann da für etwas Abkühlung sorgen. Dürfen Ihre Mitarbeiter eigene Ventilatoren mit ins Büro bringen?
Antwort:
Auf den ersten Blick erscheint die Antwort simpel. Stören Ventilatoren die Arbeitsabläufe nicht, dürfte gegen etwas frischen Wind im Büro nichts einzuwenden sein. Dennoch müssen Sie als Arbeitgeber das Aufstellen dieser Geräte genehmigen. Und das sollten Sie sich gut überlegen.
Ventilatoren gelten wie andere elektrische Geräte als Arbeitsmittel. Diese müssen eigentlich vom Arbeitgeber gestellt werden. Genehmigen Sie als Arbeitgeber private Geräte, müssen Sie deren Betriebssicherheit gewährleisten. Vor der Benutzung müssen Sie diese sogar vorschriftsmäßig prüfen und in bestimmten Zeitabschnitten kontrollieren. Verstoßen Sie gegen diese Prüfungspflicht begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit oder bei Gefährdung sogar eine Straftat.
Da Sie nichts über den Zustand der privaten Geräte wissen, sollten Sie auch bei von Angestellten mitgebrachten Ventilatoren vorsichtig sein. Besser, Sie schaffen für Ihre Mitarbeiter selbst kontrollierte, neuwertige Ventilatoren an. Im Sinne des Arbeitsschutzes können Sie dazu unter Umständen sogar verpflichtet sein.