Rechtsfrage des Tages:
Tauben gehören vielerorts zum Stadtbild. Viele fühlen sich durch die gefiederten Bewohner gestört. Andere wiederum mögen diese Vögel und unterstützen sie mit reichlich Futter. Ist Taubenfüttern eigentlich verboten?
Antwort:
Tauben gelten als Überträger von Krankheiten und verschmutzen durch ihren Kot Gebäude, Denkmäler und Straßen. Die steigende Anzahl von Tauben stellt in vielen Städten ein Problem dar. Daher kann deren Fütterung tatsächlich verboten sein. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es zwar nicht. Die Stadtverwaltungen können aber für ihre Gemeinde ein Verbot erlassen. Streuen Sie trotz eines Verbots Vogelfutter aus, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Verboten ist das Füttern von Tauben beispielsweise in Hamburg, Stuttgart und Braunschweig. Dort droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. In Köln, Dortmund und München wird der Verstoß mit bis zu 1.000 Euro geahndet. Die Bußgeldandrohung liegt in Frankfurt am Main mit bis zu 200 Euro deutlich niedriger.
Die maximalen Bußgelder werden allerdings meist erst bei wiederholten Verstößen verhängt. Es steht im Ermessen der Ordnungsbehörde, es bei einer ersten Zuwiderhandlung zunächst bei einer Verwarnung zu belassen. Und Achtung! Auch in Städten ohne Verbot kann das Ausstreuen von Vogelfutter je nach Fall als Verschmutzung des öffentlichen Raums ebenfalls als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.