Rechtsfrage des Tages:
Schon im Privatleben sollten Sie gut überlegen, wem Sie Ihre Handynummer verraten. Doch was gilt im Arbeitsrecht? Hat Ihr Chef Anspruch darauf, dass Sie ihm Ihre Handynummer mitteilen?
Antwort:
So mancher fühlt sich ohne sein Smartphone geradezu nackt. Der Preis ist die ständige Erreichbarkeit. Während Sie lästige Privatkontakte noch ignorieren können, ist es bei einem Anruf vom Chef schon ein anderes Gefühl. Daher ist der Wunsch verständlich, bei der Arbeitsstelle die Handynummer gar nicht erst preiszugeben. Und tatsächlich hat Ihr Arbeitgeber in der Regel keinen Anspruch auf Bekanntgabe Ihrer Mobilnummer.
So entscheid zumindest kürzlich das Landesarbeitsgericht Thüringen (Urteil vom 16.05.2018, Aktenzeichen 6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17). Die Möglichkeit, einen Arbeitnehmer immer und überall erreichen zu können, stelle einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Es reiche unter normalen Umständen aus, wenn bei der Arbeitsstelle eine Festnetznummer bekannt sein. Natürlich sind auch Ausnahmen denkbar. Lässt sich die Arbeit beispielsweise ohne eine Mobilnummer nicht sinnvoll organisieren, muss der Arbeitnehmer auch in den sauren Apfel beißen. Im Einzelfall ist es immer eine Frage der Abwägung der Interessen beider Seiten.