Rechtsfrage des Tages:
Benötigt Ihr Arbeitnehmer Geld, kann ein Arbeitgeberdarlehen für beide Seiten Vorteile bieten. Was müssen Sie beachten, wollen Sie Ihren Angestellten Geld leihen?
Antwort:
Arbeitnehmer können bei sogenannten Mitarbeiterdarlehen meist von günstigeren Zinsen als bei der Bank profitieren. Als Unternehmen können Sie durch ein solches Darlehen Mitarbeiter binden und ihnen ihre Wertschätzung ausdrücken. Wichtig ist, dass Sie die Rahmenbedingungen schriftlich genau festgelegen. Die Vereinbarung sollte Regelungen zur Laufzeit, Zinsen, Sicherheiten und Tilgung enthalten. Vergessen Sie auch nicht festzulegen, was im Falle des Ausscheidens des Mitarbeiters aus dem Betrieb gelten soll.
Arbeitgeberdarlehen gibt es als Kleinkredit beispielsweise für Seminar- oder Fortbildungskosten. Aber auch große Kredit wie für die Finanzierung einer Wohnung sind nicht unüblich. Eine Zweckbindung des Darlehens ist nicht zwingend erforderlich, in der Praxis aber meist üblich. Beachten müssen Sie, dass der Kredit nicht für den Erwerb der eigenen Firmenprodukte gewährt werden darf. Dies würde einen Verstoß gegen die Gewerbeordnung darstellen.
Eine Alternative zum Personalkredit kann der Zinszuschuss sein. Sie könne als Arbeitgeber auch für Ihre Mitarbeiter Kreditzinsen bei einer Bank ganz oder teilweise übernehmen. Diesen Zuschuss muss der Arbeitnehmer aber vollständig als geldwerten Vorteil versteuern. Bei Personalkrediten können je nach Höhe des Kredits und des Zinsvorteils Freigrenzen für die Steuerfreiheit des Darlehens sorgen.