Rechtsfrage des Tages:
Faschingsmuffel sehnen den Aschermittwoch herbei. Aber was, wenn das närrische Treiben auch vor dem eigenen Arbeitsplatz nicht halt macht?
Darf Ihr Chef verlangen, dass Sie sich am Arbeitsplatz verkleiden?
Antwort:
Hier die gute Nachricht: Nein, das Kostümieren kann nur individuell vereinbart werden. Ausnahmen sind jedoch möglich, beispielsweise für die Kellner in einer Faschingskneipe.