Rechtsfrage des Tages:
Vermutlich haben Sie auch schon Post von Ihrer Bank oder Sparkasse erhalten. Viele Kunden werden derzeit über die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert. Was ändert sich künftig im Zahlungsverkehr?
Antwort:
Am 13. Januar ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft getreten, die einige Neuerungen und die Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs innerhalb der EU bereithält. Betroffen sind Überweisungen, das Online-Banking und Lastschriftverfahren sowie die Zahlung mit Kredit- oder Bankkarte.
Wurde Ihr Online-Banking oder Ihre Zahlkarte missbraucht, hafteten Sie bisher bis zu einem Betrag von 150 Euro. Nunmehr liegt die Haftungsgrenze bei 50 Euro. Melden Sie jetzt einen Missbrauch, erhalten Sie den falsch abgebuchten Betrag innerhalb eines Geschäftstages zurückerstattet. Haben Sie den Missbrauch durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten, bleibt es bei der alten Regelung. Sie haften dann vollständig und bekommen nichts zurück.
Bei Buchungen von Hotels oder Leihwagen müssen Sie häufig mit Karte zahlen. Bereits mit der Buchung blockiert die Bank einen Betrag als Kaution auf Ihrem Konto. Seit der Neuregelung müssen Sie dieser Reservierung vorab zustimmen. Nur mit Ihrer Einwilligung darf Ihre Bank den Betrag auf Ihrem Konto vorübergehend sperren.
Gelockert wurden auch die Bedingungen für Dienste im Online-Banking. Betroffen sind Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste. Diese unterliegen nunmehr der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Nutzen Kunden beim Online-Banking diese Dienste, müssen Banken ihnen den Zugang zum Konto des Kunden gewähren. Kunden dürfen gegenüber diesen Diensten nunmehr auch ihre PIN und TAN einsetzen.